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Jugendschutz
 
Was unternimmt die Deutsche Telekom für den Jugendschutz im Internet?

Das Thema Jugendschutz ist für die Deutsche Telekom von besonderer Bedeutung und dies nicht erst seit dem Inkrafttreten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Auf dem T-Online Portal finden Sie vielfältige und auf die speziellen Bedürfnisse einer Familie mit Kindern abgestimmte Angebote. Von der Kinderschutzsoftware mit vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten, über Lernsoftware und Angeboten zu Spielen für Kinder, bis hin zu einem, mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) abgestimmten Altersverifikationssystem (AVS) welches absichert, dass bei der Deutschen Telekom nur Erwachsene Zugang zu den speziell auf Erwachsene ausgerichteten Inhalten haben.

Darüber hinaus ist die Deutsche Telekom aber auch in Vereinen und bei Projekten, welche sich für den Jugendschutz einsetzen, stark engagiert. Nachfolgend nur einige besondere Beispiele für das Engagement der Deutschen Telekom im Jugendschutz.

Die T-Online International AG (jetzt Deutsche Telekom AG) ist eines der Gründungsmitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter  e.V. (fsm), welche bereits seit 1997 existiert und sich in erster Linie dem Jugendschutz und der Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien widmet. Die FSM wurde am 23. November 2004 von der KJM als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle im Sinne des JMStV anerkannt und ist damit die erste anerkannte Selbstkontrolle im Bereich der Telemedien. Das Engagement innerhalb der FSM ist zudem nicht nur auf die bloße Mitgliedschaft beschränkt, sondern von Anfang an durch aktive Mitarbeit im Vorstand und seit Dezember 2003 auch durch die Bereitstellung der Vorstandsvorsitzenden und der damit einhergehenden Aufgaben geprägt.

Die Deutsche Telekom ist  zudem Mitglied in der Internet Content Rating Association (ICRA) und auch dort aktiv im Vorstand vertreten. Die internationale Organisation ICRA hat ein Rating- und Filtersystem entwickelt, welches den Eltern kostenlos zur Verfügung gestellt wird und welches die Kinder vor nicht gewünschten Inhalten schützen kann. Sämtliche T-Online Seiten sind nach dem ICRA-Standard klassifiziert. Diese Klassifizierung von T-Online Inhalten ermöglicht das Ausblenden von Inhalten nach den individuellen Vorgaben der Nutzer (der Eltern). Um diese auf den internationalen Anforderungen basierende Software den deutschen Erfordernissen und Qualitätsansprüchen besser anzupassen und um die Bedingungen für eine Anerkennung als offizielles Jugendschutzprogramm durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) herbeizuführen, wurde von verschiedenen Unternehmen und Verbänden der Internetwirtschaft das ICRA-Deutschland-Konsortium ins Leben gerufen, zu dessen Gründungsmitgliedern die T-Online International AG (jetzt Deutsche Telekom AG) zählt. ICRA Deutschland wurde Anfang diesen Jahres als Pilotprojekt zugelassen.

Die T-Online International AG (jetzt Deutsche Telekom AG) ist zudem Gründungsmitglied der im Februar 2005 neu geschaffenen Freiwilligen Selbstkontrolle der Suchmaschinenanbieter unter dem Dach der FSM. Die Mitglieder dieser Selbstkontrolle haben sich zur Einhaltung eines speziellen Kodexes verpflichtet und zudem in Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Verfahren entwickelt, nach dem diejenigen URLs, die nach der Liste der BPjM indiziert sind, im Rahmen der Suchergebnisse der Anbieter nicht angezeigt werden.

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